Hilfe bei Ämtern und Botengänge
Wir sind Ihnen auch gerne bei weiterführenden und notwendigen Erledigungen, die mit einer Wohnungsauflösung einhergehen, behilflich.
Insbesondere fallen im Zusammenhang mit einem Sterbefall viele Arbeiten an, bei denen wir helfen könnten. So erledigen wir für Sie Gänge zu den unterschiedlichsten Ämtern, erledigen Botengänge oder notwendigen Schriftverkehr, wie die Kündigung laufender Verbindlichkeiten, die Einrichtung eines Nachsendeauftrags, etc..
Natürlich sind wir hierbei auf Mithilfe und ggf. auch Unterschriften des Kunden angewiesen, doch bemühen wir uns diese Dinge eigenständig und in Absprache so abzuwickeln, dass dem Kunden möglichst viel Arbeit abgenommen wird und er somit Zeit für die wesentlichen Dinge des Lebens hat.
Was im Sterbefall an Arbeit anfallen könnte:
- Abmeldung beim Versorgungsamt
- Abmeldung beim Arbeitsamt
- Abmeldung bei der Rentenkasse
- Abmeldung des Autos bei der Zulassungsstelle
- Kündigung beim Arbeitgeber
- Kündigung der Zahlungen: Miete,
- Kündigung der Zahlungen: Handy, Telefon, Internet
- Kündigung der Zahlungen: GEZ
- Kündigung der Zahlungen: Banken & Versicherungen
- Kündigung der Zahlungen: Zeitschriften, Abonnements
- Kündigung der Zahlungen: sonstige laufende Kosten
- Antrag auf Rentenfortzahlung (Kopie der Sterbeurkunde)
- Antrag für Erbschein und ggf. Testament dem Nachlassgericht übergeben
- Antrag auf Nachsendung der Post
- Benachrichtigung beim Finanzamt und Steuererklärung
- Benachrichtigung von Freunden und Geschäftspartnern
- Zeitungsannonce für Gedenkanzeigen und Danksagungen